Online Check Fasnachtswagen BL
Braucht mein Fasnachtswagen eine BESIBE? Brauche ich eine Sonderbewilligung, um an meinen Umzug im Kanton Baselland zu fahren? Was sind die maximal zulässigen Eckwerte, die mein Fasnachtswagen haben darf?
Vorschriften, Vorgaben, Erlasse, Reglemente und Anweisungen lassen sich in dem schönen Beamtendeutsch manchmal nicht so gut entziffern. Deshalb haben wir uns dahintergesetzt und möchten euch unsere Erkenntnisse nicht vorenthalten: Mit diesem Tool könnt ihr direkt herausfinden, ob ihr mit eurem Wagen weitere Tests machen müsst, oder ob ihr vielleicht sogar davon verschont bleibt. Viel Erfolg!
In diesem Dokument findet ihr die Mindestvorschriften, die für einen Fasnachtsumzug im Kanton Baselland gelten. Wichtig: Fasnachts-Comités dürfen auch noch strengere Regeln vorschreiben.
In diesem Anhang (zu den Sicherheitsvorschriften) ist ausgeführt, wie ihr den Wagen mit dem Traktor verbinden müsst. Bilder dienen als Inspiration.
Dies ist ein Blanko-BESIBE, welches ihr dem Fahrzeughändler abgeben könnt, damit er dort eintragen kann, dass euer Wagen "im Schuss" ist.
Falls euer Zugfahrzeug keine weisse Nummer hat, müsst ihr für die Hin- und Rückfahrt eures Wagens an den Umzug eine Sonderbewilligung beim Kanton bestellen. Achtung, recht aufwendiges Formular...
Der Kanton hat neuerdings eine recht übersichtliche Website mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Falls ihr noch mehr Infos wünscht, werdet ihr dort möglicherweise fündig.